Stand: Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LoCaStatik GmbH

Schneebergstrasse 32

9000 St. Gallen

Schweiz

UID: CHE-333.655.238

E-Mail: info@locastatik.com

(nachfolgend „LoCaStatik“)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr zwischen der LoCaStatik GmbH und ihren Kunden.

Sie gelten insbesondere für:

  • individuelle Softwareentwicklung
  • webbasierte Anwendungen
  • SaaS-Lösungen
  • technische Berechnungssoftware
  • Engineering-nahe Softwarelösungen
  • Schnittstellen, Automatisierungen und Datenbanklösungen
  • Wartung, Support und Beratung
  • Schulungen und sonstige Dienstleistungen

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Für einzelne Produkte, Plattformen oder SaaS-Dienste können zusätzliche oder abweichende Nutzungsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen gehen produktspezifische Bedingungen diesen AGB vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn LoCaStatik diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Vertragsabschluss

Angebote von LoCaStatik sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme einer Offerte
  • Bestätigung per E-Mail
  • Unterzeichnung eines Angebots
  • Bestellung über eine Website
  • Aktivierung eines Zugangs
  • Beginn der Leistungserbringung durch LoCaStatik

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.

Kostenschätzungen und Aufwandsschätzungen werden nach bestem Wissen erstellt. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Produktbeschreibung oder separaten Vereinbarung.

LoCaStatik erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt.

Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher, regulatorischer oder behördlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

LoCaStatik darf zur Leistungserbringung Mitarbeitende, Hilfspersonen oder Subunternehmer beiziehen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt LoCaStatik alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, technischen Angaben, Projektgrundlagen und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehler, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben des Kunden zurückzuführen sind, können zusätzlich verrechnet werden.

Der Kunde ist verantwortlich für seine eigene IT-Umgebung, seine Systeme, seine Daten, seine Backups und seine Zugriffssicherheit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Technische Berechnungen und Fachverantwortung

Software, Berechnungstools, Ausgaben, Berichte und technische Ergebnisse von LoCaStatik dienen der Unterstützung von Fachpersonen.

Der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • die fachliche Prüfung der Ergebnisse
  • die Plausibilitätskontrolle
  • die Einhaltung anwendbarer Normen, Gesetze und Projektanforderungen
  • die abschliessende technische Beurteilung
  • die Verwendung der Ergebnisse im konkreten Projekt
  • die Prüfung der Eingabedaten

Berechnungsergebnisse ersetzen keine eigenständige Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.

LoCaStatik übernimmt keine Gewähr dafür, dass Berechnungsergebnisse für einen konkreten Anwendungsfall vollständig, ausreichend oder behördlich akzeptiert sind, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Normen, technische Regeln, Bemessungsgrundlagen und Softwareumgebungen können sich ändern. Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Aktualität und Eignung der verwendeten Grundlagen für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen.

6. Individuelle Softwareentwicklung

Bei individueller Softwareentwicklung wird der Leistungsumfang in einer Offerte, Spezifikation oder separaten Vereinbarung festgelegt.

Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen.

Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Anforderungen oder Anpassungen nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.

LoCaStatik schuldet bei individueller Softwareentwicklung die Entwicklung gemäss vereinbarter Spezifikation. Eine uneingeschränkte Fehlerfreiheit in jeder Systemumgebung wird nicht geschuldet.

7. SaaS-Lösungen und webbasierte Anwendungen

Bei SaaS-Lösungen und webbasierten Anwendungen erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.

Der Kunde darf die Anwendung nur im vereinbarten Umfang nutzen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist untersagt.

LoCaStatik darf SaaS-Anwendungen weiterentwickeln, aktualisieren, warten und technisch anpassen, sofern die wesentlichen vertraglich vereinbarten Funktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Kurzzeitige Unterbrüche wegen Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen, technischer Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern können auftreten und begründen keine Ansprüche, sofern sie ein zumutbares Mass nicht überschreiten.

8. Support und Wartung

Support- und Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Umfang von Support, Wartung, Reaktionszeiten, Updates und Fehlerbehebung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Nicht enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart:

  • Erweiterungen
  • neue Funktionen
  • Schulungen
  • Datenbereinigungen
  • Arbeiten an Drittsoftware
  • Fehler infolge unsachgemässer Nutzung
  • Fehler infolge Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Anpassungen wegen geänderter Kundenanforderungen
  • Anpassungen wegen geänderter Normen, Gesetze oder Schnittstellen

Supportleistungen können nach Aufwand verrechnet werden, sofern sie nicht durch eine Wartungsvereinbarung abgedeckt sind.

9. Preise

Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung, Produktbeschreibung oder Vereinbarung genannten Preise.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben.

Bei Leistungen nach Aufwand werden die tatsächlich geleisteten Stunden zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet.

LoCaStatik ist berechtigt, wiederkehrende Preise mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Für bestehende Vertragsperioden gilt die Anpassung erst ab der nächsten Verlängerung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto von LoCaStatik als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug kann LoCaStatik Verzugszinsen, Mahnspesen und Inkassokosten geltend machen.

LoCaStatik ist berechtigt, Leistungen, Zugänge, Support oder Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

Der Kunde darf Forderungen nur verrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Abonnemente und wiederkehrende Leistungen

Abonnemente und wiederkehrende Leistungen beginnen mit dem vereinbarten Vertragsbeginn.

Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnemente automatisch um die jeweils vereinbarte Vertragsperiode.

Bei jährlicher Abrechnung kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden.

Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, ausser dies wurde ausdrücklich vereinbart oder ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf LoCaStatik den Zugang sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

12. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Konzepten, Berechnungslogiken, Algorithmen, Datenmodellen, Dokumentationen, Designs, Vorlagen, Schnittstellen, Texten, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei LoCaStatik, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde erhält nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

Ohne schriftliche Zustimmung von LoCaStatik ist es dem Kunden untersagt:

  • Software zu kopieren
  • Software weiterzugeben
  • Software Dritten zugänglich zu machen
  • Quellcode zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu verändern
  • Zugangsdaten weiterzugeben
  • Software ausserhalb des vereinbarten Zwecks zu verwenden
  • Produkte oder Teile davon gewerblich weiterzuverwerten
  • Schutzvermerke, Marken oder Hinweise zu entfernen

Bei vollständig kundenspezifischen Entwicklungen können abweichende Rechte schriftlich vereinbart werden.

13. Open Source und Drittsoftware

LoCaStatik darf Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, externe Dienste und Drittsoftware einsetzen.

Für solche Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

LoCaStatik übernimmt keine Haftung für Änderungen, Fehler, Sicherheitslücken, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittsoftware, externen Diensten oder Schnittstellen, soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs von LoCaStatik liegen.

14. Kundendaten

Der Kunde behält die Rechte an seinen eigenen Daten, Projektinformationen, Eingaben, Unterlagen und Dateien.

LoCaStatik darf Kundendaten verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung, Wartung, Fehleranalyse, Abrechnung, Sicherheit, Dokumentation oder gesetzlichen Erfüllung erforderlich ist.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten berechtigt ist.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup-Leistung durch LoCaStatik vereinbart wurde.

15. Datenschutz

LoCaStatik bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere nach dem Schweizer Datenschutzgesetz.

Details zur Bearbeitung von Personendaten werden in der Datenschutzerklärung geregelt.

Nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz bestehen Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten. Der EDÖB weist darauf hin, dass betroffene Personen über die Beschaffung ihrer Personendaten informiert werden müssen.

Sofern LoCaStatik Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, kann eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung erforderlich sein. Der EDÖB hält fest, dass Auftragsbearbeiter Personendaten grundsätzlich nicht für eigene Zwecke bearbeiten dürfen und bei Datenschutzverletzungen Pflichten gegenüber dem Verantwortlichen haben.

Personendaten können in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau bearbeitet werden. Datenbekanntgaben ins Ausland erfolgen nur nach den anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen. Der EDÖB weist darauf hin, dass Personendaten grundsätzlich nur ins Ausland übermittelt werden dürfen, wenn im Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau besteht oder andere gesetzliche Garantien vorliegen.

16. Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zugänglich werden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

Nicht vertraulich sind Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind
  • der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren
  • unabhängig entwickelt wurden
  • aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen

17. Abnahme

Bei individuell erstellten Arbeitsergebnissen prüft der Kunde die gelieferten Leistungen innert 14 Tagen nach Lieferung oder Bereitstellung.

Mängel sind LoCaStatik schriftlich, nachvollziehbar und mit ausreichender Fehlerbeschreibung mitzuteilen.

Unterbleibt eine Mängelrüge innert 14 Tagen, gilt die Leistung als genehmigt, sofern keine versteckten Mängel vorliegen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

18. Gewährleistung

LoCaStatik behebt nachgewiesene Mängel an geschuldeten Leistungen innerhalb angemessener Frist.

Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung wesentlich von der vereinbarten Spezifikation abweicht.

Keine Gewähr besteht für Fehler oder Schäden infolge:

  • unsachgemässer Nutzung
  • fehlerhafter Eingaben des Kunden
  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Drittsoftware
  • ungeeigneter technischer Umgebung
  • fehlender Updates
  • nicht unterstützter Systemkonfigurationen
  • veralteter Normen oder Grundlagen
  • Fehlinterpretation von Berechnungsergebnissen durch den Kunden

Weitergehende Gewährleistungsrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

19. Haftung

LoCaStatik haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet LoCaStatik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für direkte Schäden.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:

  • entgangenen Gewinn
  • Produktionsausfall
  • Nutzungsausfall
  • Datenverlust
  • Reputationsschäden
  • Schäden aus Drittsoftware
  • Schäden aus externen Diensten
  • Schäden infolge falscher oder unvollständiger Kundendaten
  • Schäden infolge fehlerhafter fachlicher Anwendung
  • Schäden infolge unterlassener Plausibilitätskontrolle
  • Schäden aus der Verwendung von Berechnungsergebnissen ohne fachliche Prüfung

Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie auf den vom Kunden für die betroffene Leistung während der letzten zwölf Monate bezahlten Betrag begrenzt, höchstens jedoch auf CHF 10’000.

Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Ein vollständiger Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Absicht wäre nach Art. 100 OR nichtig. Deshalb ist diese Haftung in der vorliegenden Fassung nicht ausgeschlossen.

20. Drittleistungen und externe Dienste

LoCaStatik kann externe Dienste, Hostinganbieter, Zahlungsanbieter, Softwarebibliotheken, Schnittstellen oder Drittanbieter einsetzen.

Für Leistungen, Verfügbarkeit, Sicherheit, Preisänderungen und Änderungen solcher Drittanbieter übernimmt LoCaStatik keine Haftung, soweit sie ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Änderungen an Drittsoftware, Schnittstellen oder externen Diensten können Auswirkungen auf Leistungen von LoCaStatik haben.

21. Referenzen

LoCaStatik darf den Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertrauliche Projektinhalte, personenbezogene Daten oder nicht öffentliche technische Details werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.

22. Rücktritt, Widerruf und Konsumenten

In der Schweiz besteht bei Online-Verträgen kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, soweit es zwingend gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere bei bestimmten Haustürgeschäften oder gesetzlich geregelten Sonderfällen.

LoCaStatik gewährt kein freiwilliges allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Für digitale Inhalte, SaaS-Zugänge, Softwarelizenzen, individuell erstellte Software, Beratungsleistungen und bereits erbrachte Dienstleistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch, sofern keine zwingende gesetzliche Vorschrift etwas anderes vorsieht.

23. Vertragsdauer und Kündigung aus wichtigem Grund

Vertragsdauer und ordentliche Kündigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • schwerer Vertragsverletzung
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • missbräuchlicher Nutzung von Software oder Zugängen
  • Verletzung von Nutzungsrechten
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • rechtswidriger Nutzung der Leistungen
  • Gefährdung der Sicherheit oder Integrität von Systemen

24. Mitteilungen

Mitteilungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktangaben unverzüglich mitzuteilen.

Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugestellt, sofern keine Fehlermeldung eingeht.

25. Änderungen der AGB

LoCaStatik kann diese AGB ändern.

Für neue Verträge gilt die jeweils aktuelle Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innert 30 Tagen oder nutzt er die Leistungen weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden berechtigen den Kunden zur Kündigung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

26. Abtretung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von LoCaStatik an Dritte übertragen.

LoCaStatik darf Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

27. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Erfüllungsort ist St. Gallen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen, Schweiz.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.